Resturlaub

Resturlaub ist Urlaub, der nicht im Urlaubsjahr genommen werden kann. Hat der Arbeitnehmer persönliche oder betriebliche Gründe, die ihn daran hindern, den Urlaub bis zum 31.12. zu nehmen, kann er den Urlaub bis zum 31.3. des Folgejahres nutzen. Danach verfällt der Resturlaub. Ausnahme: Urlaub, der wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden kann, verfällt nicht mehr.