Lexikon
- Schadensersatz
Schadensersatz ist ein Ausgleich für einen verursachten Schaden.
- Scheinselbstständigkeit
Freie Mitarbeiter sind selbstständige Unternehmer. Stellt sich aber heraus, dass die Freien doch wie Arbeitnehmer in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit stehen, werden sie als scheinselbstständig betrachtet. Entscheidend ist das gelebte Arbeitsverhältnis, nicht der Vertrag oder die Bezeichnung.
- Schwerbehinderung
Siehe Behinderung. Die Schwere der Behinderung wird in Graden gemessen (GdB). Wer einen GdB von 50 oder mehr hat, ist schwerbehindert. Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf Zusatzurlaub, das Recht Überstunden zu verweigern und besonderen Kündigungsschutz.
- Sexuelle Belästigung
Wird durch ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten eine Person in ihrer Würde verletzt, spricht man von sexueller Belästigung. Blöde Sprüche reichen. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, seine Arbeitnehmer vor sexuellen Belästigungen zu schützen. Sexuelle Belästigung ist eine Diskriminierungshandlung nach § 1 AGG. Greift der Arbeitgeber nicht ein, macht er sich schadensersatzpflichtig.
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