Scheinselbstständigkeit

Freie Mitarbeiter sind selbstständige Unternehmer. Stellt sich aber heraus, dass die Freien doch wie Arbeitnehmer in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit stehen, werden sie als scheinselbstständig betrachtet. Entscheidend ist das gelebte Arbeitsverhältnis, nicht der Vertrag oder die Bezeichnung.