Lexikon
- Überstunden
Wenn der Arbeitnehmer mehr arbeitet als seine im Arbeitsvertrag geregelte Arbeitszeit vorsieht, leistet er Überstunden. Diese muss der Arbeitgeber aber auch vergüten - allerdings nur, wenn er sie angeordnet oder geduldet hat. Der Arbeitnehmer sollte daher nur auf Anordnung Überstunden leisten oder wenn der Arbeitgeber diese eindeutig duldet.2
- Urlaub
Urlaub ist eine bezahlte Freistellung zur Erholung. Arbeitnehmer haben einen Anspruch hierauf, nach dem BUrlG. Der Urlaub wird im Gesetz in Werktagen bemessen – Montag bis Samstag. Bei einer Fünf- Tage-Woche (oder weniger als Fünf-Tage-Woche) muss entsprechend umgerechnet werden. Wichtig: Arbeiten Teilzeit-Angestellte an jedem Arbeitstag, aber weniger Stunden, haben sie den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeit-Beschäftigte. Arbeiten sie an weniger Tagen, ist entsprechend umzurechnen. Ein Berechnungsbeispiel wäre schön.
- Urlaubsabgeltung
Endet das Arbeitsverhältnis, hat der Arbeitgeber noch offenen Urlaub in Geld abzugelten. Bei einem Ausscheiden aus dem Betrieb bis zum 30.6. wird gezwölfelt, bei Ausscheiden danach hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Beispiel 1: Der Mitarbeiter hat 30 Arbeitstage Jahresurlaub und verlässt den Betrieb bzw. das Unternehmen am 30.4. Daraus ergibt sich ein Urlaubsanspruch auf 4/12 x 30 Urlaubstage = 10 Urlaubstage. Hat er die noch nicht genommen, sind diese abzugelten.
Beispiel 2: Der Mitarbeiter verlässt am 31.8 das Unternehmen. Er hat Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Was noch nicht genommen wurde, ist abzugelten.
- Urlaubsübertragung
Siehe Resturlaub
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