Lexikon
- Wehrdienst / Zivildienst
Werden Arbeitnehmer zum Wehr- oder Zivildienst eingezogen, dürfen sie deswegen nicht entlassen werden. Dies gilt auch für Wehrübungen.
- Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, eine Sonderzahlung. Meist wird es als 13. Monatsgehalt gezahlt. Arbeitnehmer sollten immer prüfen, ob mit dem Weihnachtsgeld die Arbeitsleistung oder die Betriebstreue belohnt wird. Denn wird die Arbeitsleistung belohnt, kann der Arbeitgeber bei Ausscheiden des Arbeitnehmers bereits gezahltes Weihnachtsgeld nicht zurückverlangen. Verdient ist verdient. Zudem kann der Arbeitnehmer bei Ausscheiden pro Beschäftigungsmonat 1/12 des Weihnachtsgeldes beanspruchen.
- Weisungsrecht
Siehe Direktionsrecht
- Wettbewerbsverbot
Arbeitnehmer dürfen Arbeitgebern keine Konkurrenz machen. Dies gilt auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart wurde. Dies ist aber nur wirksam, wenn die Vereinbarung örtlich und zeitlich begrenzt ist. Zudem muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Ausgleich für das Konkurrenzverbot eine Karenzentschädigung zahlen.
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