Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, eine Sonderzahlung. Meist wird es als 13. Monatsgehalt gezahlt. Arbeitnehmer sollten immer prüfen, ob mit dem Weihnachtsgeld die Arbeitsleistung oder die Betriebstreue belohnt wird. Denn wird die Arbeitsleistung belohnt, kann der Arbeitgeber bei Ausscheiden des Arbeitnehmers bereits gezahltes Weihnachtsgeld nicht zurückverlangen. Verdient ist verdient. Zudem kann der Arbeitnehmer bei Ausscheiden pro Beschäftigungsmonat 1/12 des Weihnachtsgeldes beanspruchen.