Weisungsrecht

Das Weisungsrecht (auch Direktionsrecht genannt) ist in Deutschland das Recht des Arbeitgebers auf Grundlage des Arbeitsvertrages gegenüber dem Arbeitnehmer, (An-)Weisungen zu erteilen.

Der Arbeitnehmer ist aufgrund des Arbeitsvertrages dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung verpflichtet. In den meisten Arbeitsverträgen werden aber meistens nur Art und Umfang der zu verrichtenden Arbeit geregelt. Einzelheiten zu den zu erbringenden Arbeitsleistung sind in ihm jedoch nicht enthalten. Um die Arbeit und die Aufgaben konkret zu bestimmen, hat der Arbeitgeber ein Weisungs-, Direktions- oder auch Leitungsrecht. So soll die Arbeitsleistung konkretisiert werden.

Je weniger im Arbeitsvertrag geregelt ist, umso mehr unterliegt die Konkretisierung der Arbeitsleistung und der aufgaben der Weisung des Arbeitgebers oder dessen Stellvertreters.

Siehe auch Direktionsrecht