Lexikon
- Zeitarbeit
- Zeugnis
Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen - ein einfaches oder qualifiziertes, in dem auch die Arbeitsleistung bewertet wird. Das Zeugnis muss immer wohlwollend und wahrheitsgemäß ausgestaltet werden. Arbeitnehmer sollten auf versteckte Hinweise in der so genannten Zeugnissprache achten und ein Zeugnis immer fachmännisch prüfen lassen.
- Zielvereinbarungen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer legen hier etwa zu Anfang des Jahres Ziele fest. Werden diese erreicht, erhält der Arbeitnehmer einen Bonus. Ein Teil des Lohnes ist also variabel ausgestaltet. Für den Arbeitnehmer ist es wichtig, darauf zu achten, dass alle Ziele für ihn beeinflussbar sind, da sonst die Zielerreichung kaum möglich ist.
- Zillmerung
Zillmerung ist ein Begriff aus der betrieblichen Altersversorgung. Die Abschlusskosten einer Lebensversicherung werden auf die ersten Jahre der Beitragszahlung umgelegt. Dadurch erleidet der Arbeitnehmer einen Verlust, deswegen sind Zillmerungen mittlerweile unzulässig. Der Arbeitnehmer sollte gezillmerte Verträge nicht unterzeichnen.
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