Zeugnis

Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen – ein einfaches oder qualifiziertes, in dem auch die Arbeitsleistung bewertet wird. Das Zeugnis muss immer wohlwollend und wahrheitsgemäß ausgestaltet werden. Arbeitnehmer sollten auf versteckte Hinweise in der so genannten Zeugnissprache achten und ein Zeugnis immer fachmännisch prüfen lassen.