Zillmerung

Zillmerung ist ein Begriff aus der betrieblichen Altersversorgung. Die Abschlusskosten einer Lebensversicherung werden auf die ersten Jahre der Beitragszahlung umgelegt. Dadurch erleidet der Arbeitnehmer einen Verlust, deswegen sind Zillmerungen mittlerweile unzulässig.  Der Arbeitnehmer sollte gezillmerte Verträge nicht unterzeichnen.