„Enthält mein Arbeitsvertrag wirklich noch korrekte Klauseln, z.B. bei den Überstunden?“

ODER:

„Gibt es bei der Vereinbarung
zu den Sonderzahlungen
kein Schlupfloch für den Arbeitgeber?“

ODER:


„Sind da Punkte im Vertrag, die man
besser oder anders regeln kann,
wie z.B. die Kündigungsfristen?“

Hand aufs Herz:

Wenn es um Ihren Arbeitsvertrag geht, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Schließlich sagen Sie mit Ihrer Unterschrift „Ja“ zu den Vereinbarungen, die Ihnen Ihr Arbeitgeber vorgelegt hat – und sind für lange Zeit daran gebunden!

Wie gut, dass Sie jetzt als Arbeitnehmer endlich Sicherheit rund um Ihren persönlichen Arbeitsvertrag ganz leicht bekommen können:


Wie? Mit dem brandneue Arbeitnehmer-Service, bei dem IHR Arbeitsvertrag von Deutschlands Top-Arbeitsvertragsexperten auf Herz und Nieren abgeklopft wird – und das zum Sonderpreis:

Egal, ob „Altvertrag“ oder wenn Sie in Verhandlungen mit einem neuen Arbeitgeber stehen:

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  • Erfahren Sie, bei welchen Vereinbarungen Sie aufpassen müssen.
  • Bekommen Sie für Sie vorteilhaftere Alternativen genannt, die Sie in dem Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber vorschlagen können –
  • und erhalten Sie wertvolle Rechtshinweise, mit denen Sie bestens vorbereitet in möglicherweise notwendige Nachverhandlungen gehen!

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Überlassen Sie bei Ihrem Arbeitsvertrag nichts zu dem Zufall! Denn er ist die Grundlage für
… Ihr Gehalt
… Sonderzahlungen
… die Frage, wie viel Überstunden Sie unbezahlt leisten müssen
… wie weit das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht. Und, und, und!


Schließlich profitieren am Ende Sie! Zum Beispiel:

Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten? Doch nicht bei Ihnen!


Immer noch gibt es Arbeitgeber, die die Formulierung „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ verwenden.

Freuen Sie sich:

Steht diese Formulierung in Ihrem Arbeitsvertrag, wird Sie unser Vertragsspezialist darauf aufmerksam machen, dass diese Formulierung unwirksam ist. Denn der Arbeitgeber muss im Vertrag die Zahl (entweder in Stunden oder Prozent) der Überstunden, die mit dem Gehalt abgegolten sind, konkret benennen (Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 1.9.2010, Az. 5 AZR 517/09)

Mit diesem Wissen können Sie dann zweierlei machen:

  • ENTWEDER, Sie unterschreiben den Vertrag trotzdem und führen genau Buch über die von Ihnen im Auftrag des Arbeitgebers geleisteten Überstunden. Mit diesen Aufzeichnungen können Sie das Gehalt dafür später bei ihm einfordern.

    ODER
  • Sie weisen ihn in den Vertragsverhandlungen auf diesen Punkt hin und treffen mit ihm eine konkrete Vereinbarung. Zum Beispiel, dass 4 Überstunden pro Woche mit dem Gehalt abgegolten sind – alle weiteren nicht.

Ihr Vorteil:

In beiden Fällen profitieren SIE!

Auch andersherum funktioniert das Ganze:

Stellen Sie sich folgende Situation einmal vor:

Jahrelang hat Ihnen Ihr Arbeitgeber Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt. Nun stellt er die Zahlung ein. „Wir haben im Arbeitsvertrag schließlich vereinbart, dass ich das Weihnachtsgeld freiwillig und jederzeit widerruflich zahle!“.

In dieser Situation gibt es 2 Arten von Arbeitnehmern:

smileDiejenigen, die wütend die Faust in der Tasche ballen und zähneknirschend auf das fest eingeplante Geld verzichten –

und diejenigen, die durch einen kurzen Check ihres Arbeitsvertrags durch unseren Arbeitsvertrags-Spezialisten erfahren:

smileDiese in fast allen (!) von Deutschlands Arbeitgebern verwendete Arbeitsvertragsklausel, wonach bestimmte Leistungen des Arbeitgebers „freiwillig und jederzeit widerrufbar“ sind, ist unwirksam. Denn nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts ist eine solche Leistung, bei der der Arbeitgeber keine dauerhafte Verpflichtung eingehen möchte, ENTWEDER freiwillig ODER widerruflich. Beides zusammen schließt sich aus (Urteil des BAG vom 8.12.2010, Az. 10 AZR 671/09).

Ergebnis der anwaltlichen Überprüfung:

Mit diesem Wissen brauchen Sie mit Ihrem Arbeitgeber nicht mehr lange zu diskutieren! Ein kurzer Hinweis genügt – verbunden mit der von „Ihrem“ Anwalt vorbereiten Erläuterung, dass die Klausel unwirksam ist und Ihnen die  Leistung ohne Wenn und Aber zusteht!

Fazit:
Nehmen Sie dieses Angebot zum kompletten Arbeitsvertrags-Check für nur 69 Euro an!

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Und das Beste:
Es geht ganz einfach!

smileSie laden Ihren Vertrag oder das, was Sie vereinbaren möchten, als Worddokument oder pdf ganz einfach mit einem Klick auf unserer Seite hoch – oder faxen ihn uns zu. Das ist schon alles.

smileNachdem Ihr Vertrag bei uns eingetroffen ist, wird er von einem Top-Arbeitsrechtsanwalt aus unserem Team auf Herz und Nieren geprüft. Jede einzelne Formulierung kommt auf den Prüfstand!

smileIhr Anwalt bewertet einzelne kritische Vertragsklauseln und Vertragspassagen. Er weist Sie auf mögliche Risiken ausdrücklich hin – und schlägt Ihnen gleichzeitig für Sie günstigere Klauseln und Formulierungen vor.

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