www.arbeitsrecht.org http://www.arbeitsrecht.org/ Suchtprobleme in der Ausbildung - Das sollten Sie wissen – und so reagieren Sie richtig http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung41519.html Nie war das Problem akuter als in den letzten 12 Monaten: Jugendliche und junge Erwachsene haben Probleme im Umgang mit Alkohol und Drogen. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt, wenn es entsprechende Vorkommnisse in der Ausbildung gibt. Nächsten Donnerstag lesen Sie hier: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung41534.html Achtung bei Freistellung: Lohnanspruch kann verloren gehen http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/meldung41523.html Einer Ihrer Kollegen wird entlassen und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freigestellt. Ein ganz normales Prozedere. Wenn der Beschäftigte nun aber während der Freistellung etwa wegen Arbeitsunfähigkeit gar nicht arbeiten kann, stellt sich die Frage, ob Ihr Dienstherr dann trotzdem Entgeltfortzahlung leisten muss. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage entschieden (23.1.2008, Az. 5 AZR 393/07). Betriebliche Altersvorsorge: AGG ist zu beachten http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung41520.html Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zieht weite Kreise. Jetzt landen nach und nach auch die ersten grundsätzlichen Streitfragen vor dem BAG. In einem aktuellen Fall hat das BAG jetzt entschieden, dass das AGG auch bei der betrieblichen Altersvorsorge zu beachten ist. In der nächsten Ausgabe lesen Sie: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung41470.html Wann Ihnen der Abschreibungspool einen Vorteil bringt http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung41466.html Befristete Arbeitsverträge: Bei Verlängerungen müssen Sie sehr vorsichtig sein http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsvertrag/meldung41410.html Wenn Sie neue Mitarbeiter erst einmal ausgiebig testen wollen oder den Personalbedarf aufgrund auslaufender Projekte schlecht einschätzen können, ist eine Einstellung mit einem befristeten Arbeitsvertrag eine sehr praktische Lösung. Flexibel sind Sie damit auch deswegen, weil Sie laut Gesetz ohne Angabe sachlicher Gründe einen befristeten Vertrag bis zu 3-mal verlängern dürfen, wenn dadurch die Gesamtdauer von 2 Jahren nicht überschritten wird (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Danach müssen Sie sich entweder von dem Mitarbeiter trennen, oder das befristete Arbeitsverhältnis wandelt sich automatisch in ein unbefristetes um. Warum bei krankheitsbedingten Kündigung das betriebliche Eingliederungsmanagement so wichtig ist http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung41343.html Wenn Sie zu den Arbeitgebern gehören, in deren Unternehmen es einen Betriebsrat gibt, haben Sie ein wenig mehr Arbeit, als wenn Sie alleine „herrschen“. Denn natürlich möchte der Betriebsrat in vielen Punkten mitreden. Auch bei der Bezahlung von Teilzeitkräften gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/meldung41296.html Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat den Gleichbehandlungsgrundsatz von Teil- und Vollzeitkräften noch einmal bekräftigt (6.12.2007, Az. C-300/06). Danach verstößt eine nationale Regel, die zur Folge hat, dass Teilzeitbeschäftigte für die gleiche Zahl von Arbeitsstunden schlechter vergütet werden als Vollzeitbeschäftigte, gegen den Grundsatz der Entgeltgleichheit. Das gilt zumindest dann, wenn die Regelungen einen erheblich höheren Prozentsatz weiblicher als männlicher Beschäftigter betreffen. Zum Abschluss hier noch ein wichtiges Steuerdatum im März 2008: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung41335.html In der nächsten Ausgabe lesen Sie: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung41332.html Hygiene-Durchblick: Welche Gesetze und Verordnungen für Sie aktuell gelten http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung41295.html Bisher gab es für jeden Lebensmittelbereich eine passende Hygienevorschrift. Das ist Geschichte, denn inzwischen bescherte uns die EU ein einheitliches „Hygiene-Paket“ mit einer Reihe von EU-Verordnungen, die Vorrang vor den nationalen Regelungen haben. Als Abschluss wurden nun die deutschen Vorschriften im letzten Jahr angepasst oder in vielen Fällen ganz aufgehoben. Hier ist ein Überblick, was jetzt gilt, was darin steht und was für Sie wichtig ist. Sozialplanabfindung: Wer kürzer arbeitet, kommt schlechter weg http://www.arbeitsrecht.org/kuendigung/meldung41287.html Keine einfache Entscheidung: Ein Betriebsteil oder eine Abteilung Ihres Unternehmens muss geschlossen werden. Die Aufstellung eines Sozialplans, in dem unter anderem geregelt wird, wer welche Abfindung bekommen soll und wie sich die Abfindung berechnet, ist dann oft unumgänglich. Je nachdem, welche Vereinbarungen Sie mit Ihrem Betriebsrat im Sozialplan treffen, können Sie aber viel Geld sparen. Betriebssicherheitsverordnung: Blicken Sie noch durch? http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung41254.html In der nächsten Ausgabe lesen Sie: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung41253.html Diese AGG-Fristen sollten Sie kennen http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung41180.html Fühlt sich ein Mitarbeiter oder ein Bewerber diskriminiert, dann kann er Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend machen. Aber er muss sich an gewisse Fristen halten (die Einhaltung einer Schriftform ist hierbei aber nicht zwingend): So muss der Betroffene seine Forderungen innerhalb von 2 Monaten anmelden (§§ 15 Abs. 4, 21 Abs. 5 AGG). Mitarbeiterin schwanger – Jetzt müssen Sie die Arbeitsfähigkeit prüfen http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung41248.html Mitte vorletzter Woche erhielt ich eine E-Mail. „Lieber Herr Stein, wir haben zwei Mitarbeiterinnen, die schwanger geworden sind. Dürfen wir diese Mitarbeiterinnen jetzt noch ganz normal weiter beschäftigen?“ So reinigen Sie Ihren Arbeitsplatz richtig, sicher und effizient http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung41230.html Bestimmungen aus Arbeitsschutz und Lebensmittelhygiene sind die Grundlage dafür, alle Arbeitsplätze in der Küche hygienisch einwandfrei sauber zu halten. Machen Sie das Reinigen zur Chefsache – kontrollieren und putzen Sie auch mal mit! Wichtig: Legen Sie Ihre Reinigungsintervalle systematisch fest und erstellen Sie einen Tages- und Wochen- bzw. Monatsplan, der für alle Mitarbeiter gut zugänglich und verständlich ist. Sozialplanabfindung ist nach aktuellem Lohn zu ermitteln http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung41120.html Ein Arbeitgeber musste eine Betriebsabteilung schließen und stellte deshalb mit dem Betriebsrat einen Sozialplan auf. Danach errechnete sich die Abfindung für die zu kündigenden Arbeitnehmer nach deren Betriebszugehörigkeit und dem derzeitigen Bruttomonatsverdienst. Auch einem langjährig beschäftigten Mitarbeiter, der zunächst 17,5 Jahre in Vollzeit und zuletzt Teilzeit beschäftigt war, wurde gekündigt. Bei der Berechnung seiner Abfindung wurde sein aktuelles Teilzeitgehalt zugrunde gelegt. Der Arbeitnehmer meinte aber, auch seine jahrelange Vollzeitbeschäftigung mit höherem Lohn müsse Berücksichtigung finden und klagte. Wann und wie Sie langzeiterkrankten Mitarbeitern kündigen dürfen http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung41171.html