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Kündigungsfristen

Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter. Die verlängerten Kündigungsfristen gelten nur für die arbeitgeberseitige Kündigung.

Kündigungsfrist während der vereinbarten Probezeit: 2 Wochen zu jedem beliebigen Termin

Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Beschäftigungsdauer. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer im Unternehmen werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Mitarbeiters liegen, nicht berücksichtigt.

Bei einer Beschäftigungsdauer von unter 2 Jahren kann zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonates gekündigt werden

Bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 2 Jahren kann zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden

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