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20.8.2008

09/2006

Richtige Information im Zustimmungsersetzungsverfahren sichert Einstellung

Wenn der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung verweigert, können Sie trotzdem die Einstellung als vorläufige personelle Maßnahme durchführen, § 100 BetrVG. Sie sollten den betroffenen neuen Mitarbeiter über die Sach- und Rechtslage jedoch unbedingt informieren.

Das kann durch folgendes Muster-Schreiben erfolgen:

Sehr geehrter Herr ...,

wir nehmen auf das Vorstellungsgespräch vom ... Bezug und teilen Ihnen hiermit schriftlich mit, dass wir beabsichtigen, beabsichtigen, Sie zum ... als ... in der Abteilung ... einzustellen.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass uns die gesetzlich vorgeschriebene Zustimmung unseres Betriebsrats zu Ihrer Einstellung noch nicht vorliegt und wir Sie daher nur vorläufig einstellen können. Sollte der Betriebsrat Ihrer Einstellung widersprechen und in einem daraufhin eingeleiteten arbeitsgerichtlichen Verfahren Ihre Einstellung nicht bestätigt werden, endet Ihre vorläufige Einstellung mit Ablauf von 2 Wochen nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung, § 100 Absatz 3 BetrVG.

Mit freundlichen Grüßen
____________________
(Ort, Datum, Arbeitgeber)
Erhalt des Schreibens bestätigt:
_________________
(Ort, Datum)
___________________
(Name des Mitarbeiters)



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