Kündigung eines Personalrats
Als Personalrat unterliegen Sie, genau wie Betriebsräte in Betrieben der freien Wirtschaft, einem besonderen Kündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Nur die Kündigung aus wichtigem Grund ist für den Arbeitgeber während der Amtszeit und einem gewissen Zeitraum danach möglich. Sollte es dennoch einmal zu einer Kündigung kommen, folgt nicht selten ein rechtliches Nachspiel.
Welche Rechte Sie als Personalrat in einer solchen Situation haben und wie Sie am besten mit der Kündigung umgehen, das erfahren Sie im Folgenden.
Urteile
Der Fall: Ein Betriebsratsmitglied sollte eine Änderungskündigung bekommen. Doch der Betriebsrat verweigerte hierfür seine Zustimmung. Der Arbeitgeber ließ die Zustimmung des Betriebsrats daraufhin durch das Arbeitsgericht ersetzen. Auch die 2. Instanz bestätigte dies durch einen entsprechenden Beschluss. Einen Tag, nachdem der Beschluss dem Arbeitgeber zugestellt worden war, sprach er die Änderungskündigung aus. Der Arbeitnehmer klagte daraufhin gegen die Kündigung. Seiner Ansicht nach hätte der Arbeitgeber warten müssen, bis die Entscheidung des LAG nicht mehr gerichtlich angreifbar, also rechtskräftig geworden ist.
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Dieser Rechtsstreit ist aus mehreren Gründen interessant: Zum einen gehört die Fallkonstellation eigentlich vor die Arbeitsgerichte, hier hat jedoch ein Verwaltungsgericht entschieden. Und zum anderen ist die Frage der fristlosen Kündigung wegen privater Internetnutzung stets für Arbeitnehmer von großem Interesse.
Mitglieder von Personalräten und Betriebsräten haben einen Sonderkündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Nur die Kündigung aus wichtigem Grund ist für den Arbeitgeber während der Amtszeit und einem gewissen Zeitraum danach möglich. Außerdem muss der Betriebsrat beziehungsweise der Personalrat der Kündigung zustimmen. Verweigert er die Zustimmung, muss der Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht, im öffentlichen Dienst vor das Verwaltungsgericht ziehen.
Wissen
Der Fall: Einem Betriebsratsmitglied sollte eine außerordentliche Kündigung zugestellt werden. Seine Betriebsratskollegen stimmten dem nicht zu.
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Wird ein Personalrat fristlos entlassen, stellt sich erstens die Frage, ob er bis zur endgültigen Klärung sein Amt als Personalrat ausüben darf, und zweitens, ob er dafür noch seine Vergütung erhält.
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