Hätte die Dienststelle im Fall gesagt: Wir lehnen Transsexuelle per se ab, dann hätte eine Diskriminierung vorgelegen. Hier hat sie aber den transsexuellen Bewerber als solchen unter die Lupe genommen und dargestellt, aus welchen Gründen gerade er für den Dienst ungeeignet ist.
Das heißt für Sie als Personalrat: Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Dienststelle im Bewerbungsverfahren diskriminierend vorgegangen ist, dann haken Sie nach. Verlangen Sie die genauen Gründe für die Ablehnung. Sehen Sie die Entscheidung dann als gerechtfertigt an, stimmen Sie der Einstellung des ausgewählten Bewerbers zu. Ist dies aber nicht der Fall, dann verweigern Sie Ihre Zustimmung.