03.01.2011

Koppelung der Betriebsrenten an die Lohnentwicklung ist auch im Abwärtstrend möglich

Der Fall: Ein öffentlicher Arbeitgeber hatte mit seinem Personalrat (quasi dem Betriebsrat im öffentlichen Dienst) eine Dienstvereinbarung geschlossen, wonach das Ruhegeld an die Entwicklung des Einkommens der aktiv Beschäftigten gekoppelt wird. Als das Lohnniveau im öffentlichen Dienst sank, wurde auch das Ruhegeld, das einige ehemals Beschäftigte bereits bezogen, herabgesetzt. Die wollten sich das nicht gefallen lassen und klagten.

Das Urteil: Vergebens: Ist die Rente im Laufe der Zeit durch die Anpassung an die Lohnentwicklung gestiegen, kann sie bei einem Absinken des Lohnniveaus bei Vorliegen einer entsprechenden Dienst- oder Betriebsvereinbarung auch wieder sinken – allerdings nicht unter das Niveau der während der Arbeitszeit erworbenen Ansprüche (BAG, 26.10.2010, 3 AZR 711/08).

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