14.06.2016

Kostenübernahme für Spezialschulung?

Die Frage: Ich bin das erste Mal in meinem Leben Personalratsvorsitzender. Nun bin ich auf eine Spezialschulung für Vorsitzende gestoßen. Was meinen Sie, muss mein Dienstherr diese bezahlen?

Die Antwort: Sagen wir mal Jein. Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Schulungs- und Bildungsveranstaltungen erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse in der Dienststelle und im Personalrat notwendig sind, damit Sie Ihre gegenwärtigen und in naher Zukunft notwendig anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen können. Entscheidend wird also sein, wie dringlich die Schulung für die Personalratsarbeit wirklich ist.

Für die Praxis bedeutet das Folgendes

  • Grundkenntnisse im Personalvertretungsrecht und Arbeitsrecht sind grundsätzlich erforderlich.
  • Spezielles Fachwissen ist dann erforderlich, wenn es um Bereiche geht, in denen dem Personalrat Beteiligungsrechte zustehen und die Sachgebiete betreffen, in denen der Personalrat konkrete Aufgaben erfüllen muss, entweder aktuell oder in naher Zukunft.

Das vermittelte Wissen muss sich also unmittelbar auf die Personalratstätigkeit auswirken. Die rein theoretische Möglichkeit, dass bestimmte spezielle Fragen einmal auftreten könnten, genügt nicht, um die Kostenübernahme für Spezialschulungen durch den Dienstherrn zu rechtfertigen.
Spezialschulungen kommen zum Beispiel nur in folgenden Themenbereichen in Betracht:

  • Vergütungssysteme und Lohngestaltung
  • Arbeitnehmererfindungsgesetz
  • Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Alkohol in der Dienststelle
  • Personalversammlung
  • Bildschirmarbeit
  • Mobbing
  • Personalplanung sowie personelle Mitbestimmung

Für Sie kommt es nun darauf an, ob Sie schon länger Mitglied des Gremiums sind, ob Sie die Organisation im Rahmen Ihrer Erfahrung schon mitbekommen haben oder kurz und gut: Es kommt darauf an, wie gut Ihr Kenntnisstand von den Aufgaben eines Personalratsvorsitzenden ist. Eventuell konnten Sie ja dem früheren Vorsitzenden schon über die Schulter blicken und haben so schon einiges an Wissen mitgenommen.

Wenn Sie hier keine oder nur sehr geringe Kenntnisse haben, dann ist eine Schulung gerechtfertigt, sonst aber nicht. Versuchen Sie einfach, die Schulung durchgesetzt zu bekommen, man weiß ja nie – vielleicht hinterfragt Ihre Dienststellenleitung Ihr Verlangen gar nicht weiter und bezahlt einfach.

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