Tarifvertrag & TVöD
Tarifverträge enthalten beispielsweise Bestimmungen zu den Bereichen Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Arbeitsbedingungen und Abschluss und Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Der bedeutendste Tarifvertrag Deutschlands ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen in Zukunft relevante Inhalte zum Thema Tarifvertrag und TVöD bereitstellen.
Blog-News
Beamte können Arbeitnehmer sein
03.01.2012
Betriebsräte und Personalräte aufgepasst: Endlich einmal ein Urteil zu dem relativ neuen § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG. Danach gilt Folgendes: „Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte, Soldaten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind.“
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, in eine Gewerkschaft einzutreten? Eine Gewerkschaft ist die Interessenvertretung von Arbeitnehmern einer bestimmten Branche. Ihr größter Vorteil: Auf Ihr Arbeitsverhältnis finden dann häufig Tarifverträge Anwendung
Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht bei Eingruppierungen und Umgruppierungen. So steht es schon in § 99 Betriebsverfassungsgesetz. Das gilt jedenfalls dann, wenn in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb vorhanden sind. Der Betriebsrat hat jeder Ein- und Umgruppierung zuzustimmen.
Wieder einmal ein Fall zur Geschlechterdiskriminierung:
Eine 1946 geborene Arbeitnehmerin schied 2005 aus einem Arbeitsverhältnis aus. Nach dem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag konnte die Arbeitnehmerin ein Jahr lang Versorgungsleistungen in Form von einem Übergangsgeld erhalten. Die Versorgungsleistungen sollten aber dann nach dem Tarifvertrag enden, wenn die Arbeitnehmerin vorzeitig Altersrente in Anspruch nehmen kann. Dies war bei ihr im Jahr 2006 der Fall mit der Vollendung des 60. Lebensjahres.
So überwinden Sie Ausschlussfristen
13.11.2010
Kennen Sie Ausschlussfristen? Schauen Sie einmal in Ihren Arbeitsvertrag oder in den für Ihr Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag. Häufig finden sich solche Formulierungen:
„Sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind spätestens 2 Monate nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend zu machen. Andernfalls verfallen sie.“
Arbeitsvertrag von 1975 – Was gilt?
23.10.2010
Einer meiner Mandanten kam mit einem Arbeitsvertrag von 1975 zu mir. Darin stand, dass er monatlich 856 DM als Montagemitarbeiter verdient. Mittlerweile ist der Kollege jedoch Betriebsleiter mit einem Verdienst von über 4.500 € brutto. Gilt der alte Arbeitsvertrag überhaupt noch?
Ja, grundsätzlich gilt der Arbeitsvertrag. Verträge gelten so lange, bis sie beendet werden. Das kann durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag geschehen. Beides muss schriftlich erfolgen nach § 623 BGB!
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Grundsatz der Tarifeinheit gekippt. Künftig ist es also so, dass mehrere Tarifverträge zur Anwendung kommen können. Das finden nun die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gar nicht gut. Offensichtlich steht jetzt mehr Konkurrenz ins Haus. Die Arbeitgeber hatten natürlich keine Lust, mit verschiedenen Gewerkschaften zu handeln und der DBG sieht ohnehin seine Felle davon schwimmen. Deshalb haben BDA und DGB ein Eckpunktepapier für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit vorgelegt.
In nahezu jeder Woche werden neue Urteile zu Klauseln in Arbeitsverträgen gefällt. Viele Klauseln wurden durch die Gerichte für unwirksam erklärt. Ist eine Klausel nicht wirksam, gilt die gesetzliche Regelung.
In diesem Blog lesen Sie alles unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung zum Thema: Ausschlussklauseln
Jetzt wird es für alle Beteiligten noch komplizierter: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass in einem Betrieb auch mehrere Tarifverträge Anwendung finden können (Urteil vom 23.06.2006, Az.: 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10).
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären. Dies bedeutet, dass die Tarifverträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber angewendet werden müssen. Ein Spielraum existiert nicht mehr. Hierbei geht es im Regelfall um Mindestarbeitsbedingungen und um Mindestlöhne.
Wissen
Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) wurde vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgelöst. Dieses neue Urteil zeigt, dass den Tarifvertragsparteien dabei ein echter Schildbürgerstreich gelungen ist.
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Das Bundesarbeitsgericht hat nun die Frage geklärt, ob die Abgeltung der Arbeitszeit durch Freizeitausgleich im Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart werden muss oder nicht.
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Sind Arbeitgeber und Beschäftigter an einen Tarifvertrag gebunden, dann müssen sich beide an die entsprechenden Regelungen halten. Aber was passiert, wenn der Betrieb an einen nicht tariflich gebundenen Arbeitgeber verkauft wird?
weiterlesenUrteile
„Je älter, desto mehr Urlaub“ geht nicht!
26.04.2011
Der Fall: In einem Einzelhandels-Tarifvertrag waren u. a. nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche geregelt. Danach besteht bei einer 6-Tage-Woche.
weiterlesenDie Arbeitsverhältnisse mehrerer Beschäftigter waren auf einen neuen Arbeitgeber übergegangen. Die Arbeitsverträge dieser Mitarbeiter verwiesen auf den Tarifvertrag BMT-G II
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Laut einem Tarifvertrag endet das Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen des Renteneintrittsalters – hier 65. Ein Arbeitnehmer hielt genau das für eine Altersdiskriminierung und klagte.
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