Tarifvertrag & TVöD
Tarifverträge enthalten beispielsweise Bestimmungen zu den Bereichen Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Arbeitsbedingungen und Abschluss und Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Der bedeutendste Tarifvertrag Deutschlands ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen in Zukunft relevante Inhalte zum Thema Tarifvertrag und TVöD bereitstellen.
Urteile
„Je älter, desto mehr Urlaub“ geht nicht!
26.04.2011
Der Fall: In einem Einzelhandels-Tarifvertrag waren u. a. nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche geregelt. Danach besteht bei einer 6-Tage-Woche.
weiterlesenDie Arbeitsverhältnisse mehrerer Beschäftigter waren auf einen neuen Arbeitgeber übergegangen. Die Arbeitsverträge dieser Mitarbeiter verwiesen auf den Tarifvertrag BMT-G II
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Laut einem Tarifvertrag endet das Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen des Renteneintrittsalters – hier 65. Ein Arbeitnehmer hielt genau das für eine Altersdiskriminierung und klagte.
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Das Arbeitsverhältnis eines ver.di-Mitglieds war durch Betriebsübergang auf einen neuen Arbeitgeber übergegangen. Beim alten Arbeitgeber galt für ihn sowohl ein allgemeinverbindlicher Flächen- als auch ein Haustarifvertrag.
weiterlesenEin Beschäftigter war seit 1987 beim Bundesnachrichtendienst (BND) in Pullach bei München beschäftigt. Mit der Verlagerung des Hauptstadtsitzes von Bonn nach Berlin mussten viele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes umziehen.
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Der Fall: Eine 1962 geborene Bauingenieurin ist seit dem 1.2.2004 bei einer Bundesbehörde beschäftigt. Nach Überleitung in den TVöD wurde sie am 1.10.2007 der Stufe 4 der Entgeltgruppe 11 zugeordnet. Die Ingenieurin fühlt sich schon durch die Lebensaltersstufenregelung im BAT wegen ihres Alters diskriminiert; im TVöD setze sich diese Diskriminierung fort. Ihr stehe deshalb seit dem 1.10.2007 ein Entgelt nach der höchstmöglichen Stufe 5 der Entgeltgruppe 11 zu. Ältere Angestellte erhalten diese ja auch.
weiterlesenDer Fall: Ein in einem Krankenhaus beschäftigter Arzt verlangte nach § 47 Abs. 2 BAT einen Zuschlag zu seiner Urlaubsvergütung – und zwar für die Zeit vom 15. bis 31.10.2005. Der Arzt war Mitglied des Marburger Bunds und damit tarifgebunden. Auch das Krankenhaus war tarifgebunden, und zwar als Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband.
weiterlesenWechselschichtzulage trotz Urlaubs?
11.06.2010Der Fall: Ein Arbeitnehmer war als Krankenpfleger in Wechselschicht tätig. Dementsprechend erhielt er eine Wechselschichtzulage. Für September 2006 zahlte der Arbeitgeber ihm aber nur die niedrigere Zulage für die ständige Schichtarbeit, nicht aber die für die ständigeWechselschichtarbeit. Grund hierfür war, dass der Arbeitnehmer zeitweise in Urlaub war und keine Wechselschicht geleistet hatte. Die Differenz klagte der Arbeitnehmer daraufhin ein.
weiterlesenBlog-News
Beamte können Arbeitnehmer sein
03.01.2012
Betriebsräte und Personalräte aufgepasst: Endlich einmal ein Urteil zu dem relativ neuen § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG. Danach gilt Folgendes: „Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte, Soldaten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind.“
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, in eine Gewerkschaft einzutreten? Eine Gewerkschaft ist die Interessenvertretung von Arbeitnehmern einer bestimmten Branche. Ihr größter Vorteil: Auf Ihr Arbeitsverhältnis finden dann häufig Tarifverträge Anwendung
Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht bei Eingruppierungen und Umgruppierungen. So steht es schon in § 99 Betriebsverfassungsgesetz. Das gilt jedenfalls dann, wenn in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb vorhanden sind. Der Betriebsrat hat jeder Ein- und Umgruppierung zuzustimmen.
Wissen
Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) wurde vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgelöst. Dieses neue Urteil zeigt, dass den Tarifvertragsparteien dabei ein echter Schildbürgerstreich gelungen ist.
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Das Bundesarbeitsgericht hat nun die Frage geklärt, ob die Abgeltung der Arbeitszeit durch Freizeitausgleich im Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart werden muss oder nicht.
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Sind Arbeitgeber und Beschäftigter an einen Tarifvertrag gebunden, dann müssen sich beide an die entsprechenden Regelungen halten. Aber was passiert, wenn der Betrieb an einen nicht tariflich gebundenen Arbeitgeber verkauft wird?
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