Als Teil des Konjunkturpaketes II ist seit dem 1. Juli 2009 ist die Kfz-Steuer in Kraft getreten. Mit dem Kfz-Rechner können Sie schnell und einfach berechnen, wie hoch die Steuer für Sie in Zukunft ausfällt.
Ausnahme: Es gilt nicht, wenn Sie beim Kauf eines Neuwagens für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit (Konjunkturpaket I) befreit wurden.
Bekommen Sie auch Personalrabatte? In vielen Unternehmen können Sie als Arbeitnehmer Waren oder Dienstleistungen kostenlos oder vergünstigt beziehen. Der Preisvorteil gehört steuerrechtlich zum Arbeitslohn. Wenn Grenzen nicht überschritten werden, bleibt ein Teil dieses „geldwerten Vorteils“ für Sie steuerfrei.
Was bleibt von Ihren Nebeneinkünften übrig?
Haben Sie noch einen Nebenjob oder wollen zukünftig einen annehmen? Nebeneinkünfte eines Arbeitnehmers sind bis 410 € / Kalenderjahr steuerfrei. Beträgt die Summe der Nebeneinkünfte 410 - 820 € im Kalenderjahr, sind diese nur teilweise steuerfrei.
Nun stellt sich Ihnen die Frage, lohnt es sich aus steuerrechtlicher Sicht überhaupt einen Nebenjob anzunehmen. Der Nebeneinkünfte-Rechner zeigt Ihnen die Fakten.
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