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07.10.2009

Kündigungsfristenrechner

Damit Sie überprüfen können, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen fristgerecht kündigt oder gekündigt hat, gibt es für Sie auf ArbeitnehmerRecht24 den Kündigungsfristenrechner.

Bitte wählen Sie untenstehend das Kündigungsdatum aus und klicken Sie auf den Button, um den Termin des Kündigungzugangs durch Ihren Arbeitgeber zu berechnen.

Mit diesen Fristen darf Ihnen Ihr Arbeitgeber kündigen!

Kündigung zum:


Wichtiger Hinweis: Die einzuhaltende Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag, dem Gesetz oder auch anderen arbeitsrechtlichen Rechtsgrundlagen. Bitte prüfen Sie dies unbedingt INDIVIDUELL!

Im Allgemeinen gilt gesetzlich (falls sonst nichts anderes/individuelles vereinbart) eine Kündigungsfrist gemäß § BGB 622.

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