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06.10.2009

Mutterschutzrechner

Sie sind schwanger und möchten wissen wie lang Ihr Mutterschutz ist?

Dann berechnen Sie mit dem Mutterschutzrechner auf ArbeitnehmerRecht24 ganz bequem, wann Ihre Mutterschutzfrist beginnt und wann sie endet - auch bei Mehrlingsgeburten.

Bitte geben Sie Ihr Entbindungsdatum ein und klicken Sie an, ob es sich um eine Mehrlingsgeburt und/ oder Frühgeburt handelt.



Hinweis:
 
Zur Frühgeburt - nicht zu verwechseln mit vorzeitigen Entbindungen i.S. des § 6 I MuSchG - sagt das BAG (Datum 12.03.1997 / Aktenzeichen: 5 AZR 329/96):
„Auch das Bundessozialgericht hat entschieden, dass bei einem Gewicht des Kindes von weniger als 2.500 g eine Frühgeburt im Sinne von § 200 RVO vorliegt (Urteil vom 15. Mai 1974 - 3 RK 16/73 - BSGE 37, 216, 217).Der Begriff der Frühgeburt im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 MuSchG ist in demselben Sinne zu verstehen.“


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