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06.10.2009Mutterschutzrechner

Sie sind schwanger und möchten wissen wie lang Ihr Mutterschutz ist?
Dann berechnen Sie mit dem Mutterschutzrechner auf ArbeitnehmerRecht24 ganz bequem, wann Ihre Mutterschutzfrist beginnt und wann sie endet - auch bei Mehrlingsgeburten.
Bitte geben Sie Ihr Entbindungsdatum ein und klicken Sie an, ob es sich um eine Mehrlingsgeburt und/ oder Frühgeburt handelt.
Hinweis:
Zur Frühgeburt - nicht zu verwechseln mit vorzeitigen Entbindungen i.S. des § 6 I MuSchG - sagt das BAG (Datum 12.03.1997 / Aktenzeichen: 5 AZR 329/96):
„Auch das Bundessozialgericht hat entschieden, dass bei einem Gewicht des Kindes von weniger als 2.500 g eine Frühgeburt im Sinne von § 200 RVO vorliegt (Urteil vom 15. Mai 1974 - 3 RK 16/73 - BSGE 37, 216, 217).Der Begriff der Frühgeburt im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 MuSchG ist in demselben Sinne zu verstehen.“



