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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist verabschiedet!
Wie Sie jetzt hohen Schadensersatzansprüchen vorbeugen!
Ab sofort entfaltet es seine
Wirkung in Ihrer täglichen Arbeit. Nach
§ 12 Abs. 1 AGG müssen Sie jetzt als Arbeitgeber alle erforderlichen
Maßnahmen treffen, um Mitarbeiter und Bewerber vor Diskriminierung zu
schützen.
Das neue Gesetz macht es
Ihnen wegen der sehr pauschal gehaltenen Benachteiligungsverbote schwer, festzustellen,
was unter den einzelnen gesetzlichen Begriffen letztendlich zu verstehen ist.
Die Vielzahl der Diskriminierungsverbote macht eine schnelle und zugleich sichere
Vorgehensweise ebenfalls nicht einfacher.
Andererseits sind Sie als
Arbeitgeber nach dem AGG verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum
Schutz vor Benachteiligungen wegen eines Diskriminierungsmerkmales zu treffen.
Hierzu gehören insbesondere
- Die Schulungspflicht
- Die Sanktion von Benachteiligungen
- Informationspflichten
- Überprüfung
bestehender Vereinbarungen
- Dokumentation
Informieren Sie sich daher
frühzeitig und beugen Sie so hohen Schadenersatzforderungen vor. Mit dem
Leitfaden "14 Präventivmaßnahmen, mit
denen Sie sich effektiv vor Schadenersatzansprüchen schützen können"
erhalten Sie einen Schnellüberblick über Ihre neuen Pflichten und
die Gefahren, die Ihnen drohen können und bekommen konkrete Handlungsanweisungen,
wie Sie sich wirksam schützen können.
Ihr Vorteil: Mit
Hilfe unserer Strategien für die Anwendung des AGG können Sie
sicher und fundiert die wichtigsten Fragen im arbeits- und zivilrechtlichen
Bereich des AGG lösen und beantworten.
Die konsequente Anwendung
unserer Tipps hilft Ihnen Konflikte zu vermeiden: Ab sofort haben Sie mit dem
AGG ein einheitliches Regelwerk, das Sie bei entsprechender Umsetzung wirkungsvoll
vor Schadenersatzansprüchen von Mitarbeitern oder Bewerbern schützen
kann.
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Präventivmaßnahmen, mit denen Sie sich effektiv vor Schadenersatzansprüchen
schützen können", für nur 19,98 Euro (zzgl. 1,80
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