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Seit
dem 18. August 2006 gilt die Aushangpflicht für das
neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)!
Vermeiden Sie Bußgelder und Schadenersatzforderungen!
Liebe Leserin, lieber Leser!
Nach langem Kräfteringen
und hitzigen politischen Debatten ist es nun in Kraft: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG).
Das AGG soll insbesondere
Beschäftigte (hierzu zählen auch Bewerber) in ihrem Arbeitsalltag
schützen vor Diskriminierungen auf Grund:
- Geschlechts
- Sexueller Identität
- Rasse / ethnischer Herkunft
- Religion / Weltanschauung
- Alter
- Behinderung.
Ab sofort entfaltet es seine
Wirkung in Ihrer täglichen Arbeit. Als erste Maßnahme sind Sie
verpflichtet dieses Gesetz im Rahmen Ihrer Aushangpflicht für Ihre Mitarbeiter
auszulegen. Bei Missachtung der Aushangpflicht drohen nicht nur empfindliche
Geldbußen durch die Aufsichtsbehörde, die Nichtauslegung kann
jetzt auch weitere Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
Außerdem müssen
Sie jetzt als Arbeitgeber nach § 12 Abs. 1 AGG alle erforderlichen Maßnahmen
treffen, um Mitarbeiter und Bewerber vor Diskriminierung zu schützen. Informieren
Sie sich daher frühzeitig und beugen Sie so hohen Schadenersatzforderungen
vor.
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Sie unsere Broschüre mit dem Gesetzestext des AGG zum Aushängen, damit
Sie direkt Ihrer Aushangpflicht nachkommen können.
Ja, liefern Sie mir "Das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)" zum Aushängen, für
nur 19,98 Euro (zzgl. 1,80 Euro Versandkosten).
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