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Seit dem 18. August 2006 gilt die Aushangpflicht für das
neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)!
Vermeiden Sie Bußgelder und Schadenersatzforderungen!


Liebe Leserin, lieber Leser!

Nach langem Kräfteringen und hitzigen politischen Debatten ist es nun in Kraft: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Das AGG soll insbesondere Beschäftigte (hierzu zählen auch Bewerber) in ihrem Arbeitsalltag schützen vor Diskriminierungen auf Grund:

  • Geschlechts
  • Sexueller Identität
  • Rasse / ethnischer Herkunft
  • Religion / Weltanschauung
  • Alter
  • Behinderung.

Ab sofort entfaltet es seine Wirkung in Ihrer täglichen Arbeit. Als erste Maßnahme sind Sie verpflichtet dieses Gesetz im Rahmen Ihrer Aushangpflicht für Ihre Mitarbeiter auszulegen. Bei Missachtung der Aushangpflicht drohen nicht nur empfindliche Geldbußen durch die Aufsichtsbehörde, die Nichtauslegung kann jetzt auch weitere Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.

Außerdem müssen Sie jetzt als Arbeitgeber nach § 12 Abs. 1 AGG alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um Mitarbeiter und Bewerber vor Diskriminierung zu schützen. Informieren Sie sich daher frühzeitig und beugen Sie so hohen Schadenersatzforderungen vor.

Bestellen Sie unsere Broschüre mit dem Gesetzestext des AGG zum Aushängen, damit Sie direkt Ihrer Aushangpflicht nachkommen können.

Ja, liefern Sie mir "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)" zum Aushängen, für nur 19,98 Euro (zzgl. 1,80 Euro Versandkosten).

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Beratungs- und Bestellhotline: 0228 - 9550120
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, Antidiskriminierungsgesetz
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