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Praxistipps
und aktuelle Informationen für rechtssicheren Umweltschutz im Betrieb -
Themenheft REACH
Wenn
Sie REACH hören, haben Sie dabei wirklich ein gutes Gefühl?
Ist Ihr Unternehmen Hersteller
oder Importeur von chemischen Stoffen? Dann ist REACH sicher schon auf Ihrer
Tagesordnung.
Fungiert Ihr Unternehmen als "nachgeschalteter Anwender", der
Chemikalien in der Produktion verwendet oder für Zubereitungen verarbeitet?
Dann wird REACH auch für Sie wichtig.
Eine sorgfältige Prüfung,
ob Ihr Unternehmen betroffen ist, ist daher unerlässlich!
Welche Bedeutung dieses
neue Regelwerk für Sie als Umweltbeauftragter hat und wie Sie ermitteln
können, ob Ihr Unternehmen davon betroffen ist, können Sie in der
Schwerpunktsaugabe REACH nachlesen.
Aus dem Inhalt:
- REACH: Diese Bedeutung
hat das neue Regelwerk für Sie als Umweltbeauftragten
- Ermitteln Sie mit diesem
Prüfschema, ob Ihr Unternehmen von REACH betroffen ist
- Diese besonderen Pflichten
hat Ihr Unternehmen als "Nachgeschalteter Anwender" von Chemikalien
- Vorregistrierung leicht
gemacht - So stellen Sie sicher, dass Sie "Altstoffe" weiter
verwenden dürfen
- Registrierungspflicht
für neue Stoffe? So erfüllen Sie die Datenanforderungen unter
Anerkennung von Altdaten
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"Umweltrecht und Umweltschutz im Betrieb aktuell: REACH" zum Preis
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nach Erhalt der Ausgabe fällig.
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