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Aktuelle Praxistipps und Informationen für den Datenschutzbeauftragten im Unternehmen - Themenheft Betriebsrat

Laut aktueller Studie zu Mitbestimmung der Ruhruniversität Bochum verfügen fast 60 % aller Unternehmen über einen Betriebsrat, der die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Geschäftsleitung vertreten soll. Ein weiteres Ergebnis der Studie war, dass gerade die Mitarbeiter in größeren Unternehmen von ihren Mitgestaltungsrechten Gebrauch machen.

Da in Unternehmen immer mehr Technik zum Einsatz kommt, wird in diesem Gebiet auch immer mehr mitbestimmt. Schnell kann aber dieses Thema zum Zankapfel zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat werden. Oftmals liegen die Auffassungen weit auseinander und niemand will von seinem Standpunkt abrücken.

Hier sind Sie gefragt: Sie können als unabhängiger und nur dem Datenschutz verpflichteter Berater zwischen den Parteien vermitteln und im Interesse des Datenschutzes einen Vorschlag zur Güte unterbreiten.

Aber auch Datenschutz im Betriebsratsbüro ist ein wichtiges Thema für Sie als Datenschutzbeauftragten:

Denn auch wenn der Betriebsrat eine unabhängige Einrichtung in Ihrem Unternehmen ist und nicht von Ihnen als Datenschutzbeauftragten kontrolliert werden kann, bedeutet das nicht, dass das Betriebsratsbüro eine datenschutzfreie Zone darstellt. Auch dort muss darauf geachtet werden, dass den gesetzlichen Vorgaben Rechnung getragen wird. Schließlich wird auch - und gerade dort - mit personenbezogenen Daten hantiert.

Wie Sie den Datenschutz im Betriebsratsbüro fördern und worauf es dabei ankommt, lesen Sie in diesem Spezialreport zum Thema Betriebsrat.

Aus dem Inhalt:

  • Kontrollfreie Zone: Fördern Sie dennoch den Datenschutz im Betriebsratsbüro
  • Zutrittskontrolle beim Kunden: Ihr Betriebsrat kann die Einhaltung eigener Unternehmensstandards fordern
  • Betriebsvereinbarung: Antworten auf die 8 wichtigsten Fragen
  • Rechtsprechungsklassiker: Eine Betriebsvereinbarung kann auch als"andere Rechtsgrundlage" dienen
  • Keine Extrawurst: Leitende Angestellte müssen sich an Betriebsvereinbarungen halten
  • Übermittlung von Daten an Behörden: Auch für Ihren Betriebsrat gilt das BDSG

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Themenheft Datenschutz und Betriebsrat
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Informationen für den Datenschutzbeauftragten, Betriebsrat, Datenschutz
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