Maßgeblich dafür, ob Ihre Klage gegen die Kündigung Aussicht auf Erfolg hat, ist, dass Sie in dem Betrieb seit mindestens 6 Monaten beschäftigt sind und Ihr Arbeitgeber in der Regel - Sie mitgezählt - mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend Ihrer Arbeitszeit berücksichtigt werden, § 23 Absatz 1 Satz 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)...