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Deutliche Zeitersparnis bringt höhere Steuerersparnis

Das hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden (Az. 10 K 514/05). Für die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte braucht nicht die kürzeste Strecke angesetzt zu werden, wenn eine verkehrsgünstigere Strecke eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten bringt.

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