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Deutliche Zeitersparnis bringt höhere SteuerersparnisDas hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden (Az. 10 K 514/05). Für die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte braucht nicht die kürzeste Strecke angesetzt zu werden, wenn eine verkehrsgünstigere Strecke eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten bringt. Dieser Tipp wird gesponsert von Lohn und Gehalt Ticker
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