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Bei Sozialauswahl müssen Sie auch die Zweigstellen berücksichtigen

Möchten oder müssen Sie eine Filiale Ihres Unternehmens schließen und deren Mitarbeiter entlassen, müssen Sie zukünftig auch prüfen, ob einem Mitarbeiter aus einer anderen Zweigstelle die Kündigung eher zumutbar ist. So hat es das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem am vergangenen Freitag veröffentlichten Urteil entschieden (LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 9 Sa 994/04).

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