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Privates Surfen im Internet: Erst abmahnen – dann kündigen

Grundsätzlich ist es Ihre Sache als Arbeitgeber, festzulegen, ob und in welchem Umfang Ihre Mitarbeiter das Internet privat nutzen dürfen. Sie können die private Internetnutzung

- komplett verbieten
- uneingeschränkt erlauben
- teilweise erlauben (z.B. nur während der Pausen oder beispielsweise maximal 15 Minuten pro Tag)

An Ihre Festlegungen müssen Ihre Mitarbeiter sich halten. Zuwiderhandlungen rechtfertigen aber fast immer erst eine Abmahnung. Erst dann, im Wiederholungsfall, können Sie
kündigen.

Haben Sie keine Regelung über die Internetnutzung getroffen, können Ihre Mitarbeiter von einer stillschweigenden Duldung ausgehen, insbesondere dann, wenn die private Nutzung in Ihrem Betrieb weit verbreitet ist.

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