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ArbeitszeugnisEin Arbeitszeugnis ist immer auch eine Visitenkarte des Arbeitgebers. Deshalb empfiehlt es sich, das Arbeitszeugnis Ihrer Teilzeitkraft persönlich auszuhändigen oder es ihr zusammen mit den übrigen Arbeitspapieren im DIN-A4-Umschlag zuzusenden. Dieser Link wird gesponsert von: Teilzeitkräfte und Aushilfen aktuell
Aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsrecht |
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