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Lieferdaten kontrollieren!Kontrollieren Sie grundsätzlich alle Lieferantenrechnungen auf die Angabe eines Lieferdatums. Fehlt diese Angabe, lassen Sie sich umgehend eine korrigierte Rechnung ausstellen. Sonst haben Sie bei einer späteren Betriebsprüfung den schwarzen Peter. Ihnen drohen dann die Aberkennung des Vorsteuerabzuges sowie Strafzinsen. Dieser Tipp wird gesponsert von; Rechnungswesen aktuell
Aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsrecht |
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