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Stellvertretender SicherheitsbeauftragterWas ist, wenn Sie als Sicherheitsfachkraft einmal unvorhergesehen ausfallen, z. B. wegen Krankheit? Schlagen Sie Ihrem Chef deshalb vorsorglich einen Kollegen mit der nötigen fachlichen Kompetenz und Erfahrung vor, der Sie im Notfall vertreten kann. Die Beauftragung sollte schriftlich erfolgen und Aufgabenumfang und Weisungsbefugnisse detailliert festlegen - und natürlich allen Beschäftigten bekannt gemacht werden; z.B. durch einen Aushang. Dieser Tipp wird gesponsert von: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb aktuell
Aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsrecht |
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