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Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses aus wichtigem Grund

  1. Sie müssen Ihren Betriebsrat - falls vorhanden - vor der Kündigung anhören.
  2. Sie müssen die Kündigung schriftlich, spätestens 2 Wochen nach dem letzten unentschuldigten Fehlen in der Schule, aussprechen und dem Auszubildenden zustellen (bei Minderjährigen den Eltern).

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