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Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen

Für folgende Personengruppen besteht ein besonderer gesetzlicher Kündigungsschutz:

  • Schwangere oder im Mutterschutz befindliche Frauen
  • Arbeitnehmer während der Dauer der Elternzeit
  • Schwerbehinderte
  • zum Wehr- oder Zivildienst Einberufene
  • Betriebsratsmitglieder
  • Mitglieder der Jugend- oder Ausbildungsvertretung
  • Auszubildende

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