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Abfindung: Fälligkeiten regeln

Kündigungsschutzprozesse enden häufig mit einem Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin gegen Zahlung einer Abfindung endet. Der Beendigungstermin kann durchaus einige Monate in der Zukunft liegen. Trotzdem legen die üblichen Vergleichsformulierungen nur die Höhe der Abfindung fest, aber nicht wann sie fällig ist - mit Abschluss des Vergleichs oder erst bei Beschäftigungsende. Um Diskussionen zu vermeiden, regeln Sie diese Frage eindeutig im Vergleich (z.B.: "fällig mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses").

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