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Stellen Sie Ihre Lohnzahlungen auf die Monatsmitte um!

Stimmt der geschätzte Sozialversicherugsbeitrag wiederholt mit dem tatsächlich anfallenden nicht überein, haben Sie doppelte Arbeit: Erst berechnen Sie die vorraussichtlichen Beiträge, führen diese ab und rechnen dann nach Monatsabschluss die endgültige Höhe aus. Zu wenig oder zu viel gezahlte Beiträge verrechnen Sie im Folgemonat mit dem neuen vorraussichtlichen Beitrag. Diesen Aufwand verringern Sie auf ganz einfache Art:

Sie stellen die Lohnabrechnung von Monatsende auf den 15. des Monats um. Dann führen Sie zum Fälligkeitstermin immer die tatsächliche statt der geschätzten Beitragsschuld ab, und ein Nachrechnen und Nachzahlen bleibt Ihnen erspart.

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