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Umweltschutz geht auch den Betriebsrat an!

Der Betriebsrat hat ein gewichtiges Wörtchen beim betrieblichen Umweltschutz mitzureden. Machen Sie ihn zum Verbündeten. Schließlich ist es nach § 80 Abs. 1 Nr. 9 Betriebsverfassungsgesetz eine der gesetzlichen Aufgaben des Betriebrates, sich um das Thema Umweltschutz zu kümmern und aktiv Vorschläge zu unterbreiten. Hier können Sie durch gezieltes Vorschlagen von Themen und Maßnahmen aus dem Hintergrund wirkungsvolle Unterstützung finden.

Dieser Tipp wird gesponsert von Umweltschutz im Betrieb aktuell

 

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