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PersonalrabatteSie produzieren oder vertreiben Produkte, die für Ihre Mitarbeiter interessant sind? Dann nutzen Sie die Möglichkeit der Personalrabatte. Denn so stocken Sie den Lohn steuer- und sozialversicherungsfrei auf. Die Lohngrenzen einer geringfügigen Beschäftigung werden dabei ebenfalls nicht berührt. Zudem steigern Sie mit dem verbilligten Verkauf an Ihr Personal die eigenen Umsätze. Ihre Mitarbeiter kaufen dann nicht bei der Konkurrenz. Dieser Tipp wird gesponsert von dem „Praxishandbuch der Teilzeitkräfte & Aushilfen“
Aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsrecht |
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