|
|||||||||
|
Tarifvertrag und AltersteilzeitViele Tarifverträge über Altersteilzeit verpflichten Sie, höhere als die gesetzlichen Aufstockungsbeträge zu zahlen. Die Arbeitsagentur erstattet Ihnen aber allenfalls die Mindestbeträge. Bevor Sie also freiwillig einen Tarifvertrag zur Grundlage Ihrer Altersteilzeit machen, sollten Sie genau prüfen, welche konkreten Verpflichtungen für Sie damit verbunden sind.
Dieser Tipp wird gesponsert von "Praxishandbuch Personal"
Aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsrecht |
|||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||