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UrlaubsplanungLegen Sie zu Beginn des Jahres einen Urlaubsplaner aus, in dem Ihre Teilzeitkräfte und Aushilfen ihre Urlaubswünsche eintragen können.
Dieser Tipp wird gesponsert von "Praxishandbuch der Teilzeitkräfte & Aushilfen"
Aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsrecht |
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