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Zugang der KündigungsschreibenUm den Zugang notfalls beweisen zu können, sollten Sie Ihrem Mitarbeiter das Kündigungsschreiben am besten immer vor Zeugen aushändigen. Ist das nicht möglich, lassen Sie sich den Empfang des Schreibens von Ihrem Gekündigten quittieren: Hiermit bestätige ich, das Kündigungsschreiben vom … am … erhalten zu haben. Datum, Unterschrift des Arbeitnehmers
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