FAQ Expertensystem Mutterschutzrechner Kündigungsfristenrechner Redaktion Newsletter Archiv News Archiv

Vertragsstrafen bei Verletzung des Wettbewerbsverbots

Um Ihren Mitarbeiter von vornherein in die Schranken zu weisen, können Sie Ihre Wettbewerbsabrede mit einer Vertragsstrafe verknüpfen:

Für den Fall, dass der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot verletzt, kann der Arbeitergeber eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monatsgehalts beanspruchen. Sollte der Arbeitnehmer trotz Abmahnung weiter dem Wettbewerbsverbot zuwiderhandeln, erhöht sich die Vertragsstrafe auf 2 Monatsgehälter. Unberührt davon bleibt die Möglichkeit des Arbeitgebers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

Dieser Tipp wird gesponsert von "Praxishandbuch Personal"

 

Archiv

Aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsrecht
finden sie auf www.bwr-media.de

Druckversion Weiterempfehlung

  Der Verlag AGB Datenschutz Kontakt Links Impressum Sitemap