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Vertragsstrafen bei Verletzung des WettbewerbsverbotsUm Ihren Mitarbeiter von vornherein in die Schranken zu weisen, können Sie Ihre Wettbewerbsabrede mit einer Vertragsstrafe verknüpfen: Für den Fall, dass der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot verletzt, kann der Arbeitergeber eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monatsgehalts beanspruchen. Sollte der Arbeitnehmer trotz Abmahnung weiter dem Wettbewerbsverbot zuwiderhandeln, erhöht sich die Vertragsstrafe auf 2 Monatsgehälter. Unberührt davon bleibt die Möglichkeit des Arbeitgebers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
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Aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsrecht |
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