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So ermitteln Sie die erstattungsfähigen Arbeitsentgelte

Wird Ihr Mitarbeiter im Laufe eines Arbeitstages arbeitsunfähig krank, steht ihm für den restlichen Teil des Tages auch Entgeltfortzahlung zu. Die Sechswochenfrist beginnt zwar erst am Folgetag, vergessen Sie aber nicht, die Erstattung der Teilvergütung des Tages des Arbeitsunfähigkeitsbeginns mit zu beantragen.

Dieser Tipp wird gesponsert von Sozial Versicherungs Berater

 

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