|
|||||||||
|
Warum Sie den Unterschied zwischen Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit kennen solltenEin Ihnen vorgelegtes ärztliches Attest ist für Sie natürlich zunächst einmal bindend. Wenn Ihre Mitarbeiterin aber mit einem Gespräch über die Gründe ihres Fehlens am Arbeitsplatz einverstanden ist, sollten Sie sie über den Unterschied von Arbeitsunfähigkeit und Beschäfitgungsverbot aufklären. Nehmen Sie der Mitarbeiterin eventuelle Unsicherheiten bezüglich des gesicherten Arbeitsentgeltes beim Beschäftigungsverbot. Machen Sie die Arbeitnehmerin z. B. darauf aufmerksam, dass der Entgeltfortzahlungsanspruch nach sechs Wochen endet und anschließend nur ein geringeres Krankengeld gezahlt wird. Währen des Beschäftigungsverbotes wird das Arbeitsgeld in der bisherigen Höhe während des gesamten Zeitraums gezahlt. Es kann somit auch den Vorteil für Ihre Mitarbeiterin sein, den Unterschied genau zu beachten. Dieser Tipp wird gesponsert von Sozial Versicherungs Berater
Aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsrecht |
|||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||