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Legen Sie den Urlaub schon zu Beginn des Jahres festLegen Sie zu Beginn des Jahres einen Urlaubsplaner aus, in dem Ihre Teilzeitkräfte und Aushilfen ihre Urlaubswünsche eintragen können.
Dieser Tipp wird gesponsert von Praxishandbuch der Teilzeitkräfte & Aushilfen
Aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsrecht |
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