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Wie Sie die Erstattung beantragen müssen

Bewahren Sie diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Prüfzwecke auf!

Fordern Sie vorsorglich telefonisch bei der Krankenkasse (Entgeltausgleichskasse) Erstattungsvordrucke an, wenn Sie am Ausgleichsverfahren teilnehmen. Die Vordrucke erhalten Sie kostenlos. Bei manchen Krankenkassen besteht auch die Möglichkeit, diese Vordrucke im Internet herunterzuladen.

Die der Deutschen Rentenversicherungs Knappschaft-Bahn-See gibt es den notwenigen Vordruck unter dieser Internet-Adresse:

http://www.minijobzentrale.de/coremedia/generator/mjzportal/de/minijob/
DownloadCenter.de

Dieser Tipp wird gesponsert von Praxishandbuch der Teilzeitkräfte & Aushilfen

 

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