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Die Ferienzeit steht vor der Tür - Planen Sie den Urlaub Ihrer Teilzeitkräfte und Aushilfen frühzeitig

Mitarbeiter, die weniger als einen Monat am Stück bei Ihnen arbeiten, haben keinen Anspruch auf Urlaub. Setzen Sie eine Aushilfe mehrmals im Kalenderjahr ein, müssen Sie diese Zeiten nicht zusammenrechnen. Der Mitarbeiter hat deshalb, wenn von mehreren Einzel-Arbeitsverhältnissen jedes kürzer als einen Monat, keinen Urlaubsanspruch.
Achtung: Arbeitet ein Mitarbeiter länger als 6 Monate in Ihrem Unternehmen, hat er den vollen Anspruch auf Jahresurlaub. Das ist beispielsweise auch dann der Fall, wenn er nur 7 Monate für Sie arbeitet.

Dieser Tipp wird gesponsert von Teilzeitkräfte & Auhilfen aktuell

 

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