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Bei der Entgeltfortzahlung gelten 2 Grenzen: 6 und 12 MonateTipp: Sie müssen immer zuerst die 6-Monats-Frist überprüfen, dann die 12-Monats-Frist, die nicht identisch mit dem Kalenderjahr ist.
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Aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsrecht |
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